Abschaffung Eigenmietwert: Was sich für Hausbesitzer ändert
Mit dem Volksentscheid vom 28. September 2025 wurde die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutzte Wohnobjekte beschlossen. Was bedeutet das für Hausbesitzer?
Was bedeutet das Volks-Ja vom 28. September 2025?
Personen, die ihr Eigenheim selbst bewohnen, müssen aktuell ein sogenanntes Eigenmietwerteinkommen versteuern. Dieser Betrag entspricht einem geschätzten Mietwert und liegt in der Regel zwischen 60 % und 70 % einer möglichen Marktmiete. Im Gegenzug können heute werterhaltende Investitionen sowie Hypothekarzinsen steuerlich geltend gemacht werden. Diese Regelung wird mit der beschlossenen Reform verändert.
Mit dem Volksentscheid vom 28. September 2025 wurde die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutzte Wohnobjekte beschlossen. Ebenfalls gestrichen werden die bisher möglichen Unterhalts- und Investitionsabzüge.
Die neue Regelung tritt voraussichtlich 2028 in Kraft.
Was bedeutet das für Sie als Eigenheimbesitzer?
Betroffen sind alle Personen, die ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung selbst bewohnen. Auch Verwaltungen von gemeinschaftlichen Liegenschaften sind betroffen und sollten die Eigentümerinnen und Eigentümer in diesen Angelegenheiten beraten und entsprechende Empfehlungen abgeben.
Nicht betroffen sind hingegen Vermieterinnen und Vermieter von Renditeobjekten.
Warum Investitionen frühzeitig geplant werden müssen.
Steuerlich begünstigt bleiben grundsätzlich nur jene Unterhaltsarbeiten, die vor Inkrafttreten der neuen Reform abgeschlossen sind.
Da viele Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Projekte vorziehen werden, ist mit einer hohen Nachfrage und längeren Wartezeiten zu rechnen.
Es lohnt sich daher, Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben frühzeitig zu prüfen und rechtzeitig zu planen.