Richtlinien & Gesetze Sichere Mobilität für Betreiber und Nutzer
Gesetzliche Vorschriften und Normen legen die grundlegenden Anforderungen und Bedingungen zu Sicherheit, Inbetriebnahme und Betrieb von Aufzügen, Rolltreppen und Fahrsteigen fest. So sollen Nutzer*innen und Dritte geschützt werden. Das Wichtigste in Kürze.
Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz
In der Schweiz dürfen Aufzüge, Rolltreppen und Fahrsteige nur in Verkehr gebracht und betrieben werden, wenn sie hohe Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen. Diese sind in der Aufzugsverordnung und in der Maschinenverordnung des Bundes geregelt. Als gesetzliche Grundlage für diese Verordnungen dienen das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) und das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG).
Das THG und das PrSG regeln das Inverkehrbringen neuer Anlagen und Ersatzanlagen. Mit der Aufzugsverordnung sowie der Maschinenverordnung wurden die Europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU sowie die Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ins nationale Recht umgesetzt.
Wichtig: Im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen neuer Anlagen sind ausserdem die kantonalen Bauvorschriften zu beachten.
Behindertengerechte Mobilität: diese Normen gelten
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) kommt zur Anwendung, wenn ein Gebäude oder eine Anlage gebaut oder erneuert wird und dieses Vorhaben gemäss kantonalem Recht einer Bewilligungspflicht untersteht.
Das BehiG unterscheidet in Art. 3 drei Kategorien von Bauten und Anlagen, bei welchen spezifische bauliche Anforderungen erfüllt werden müssen:
- Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen
- Wohngebäude mit mehr als acht Wohneinheiten
- Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen
Bei öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen muss die behindertengerechte Benutzbarkeit der öffentlich zugänglichen Bereiche möglich sein. Bei Wohngebäuden mit mehr als acht Wohneinheiten muss hingegen insbesondere der Zugang zum Gebäude selbst und zu den einzelnen Wohnungen in allen Stockwerken gewährleistet sein. Diese Zugangsart beinhaltet auch die Pflicht, alle Wohngeschosse mit einem normkonformen, rollstuhlgängigen Aufzug zu erschliessen.
Die Details zur Ausgestaltung des Zugangs und den technischen Ausführungsbestimmungen finden Sie in der Schweizer Norm SN 521500 (SIA 500), im kantonalen Baurecht und in der Europäischen Norm SN EN 81-70.
Die wichtigsten Brandschutzvorschriften
Die Brandschutznorm sowie die Brandschutzrichtlinien und Prüfbestimmungen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) wurden von allen Kantonen übernommen und haben in der gesamten Schweiz Gültigkeit.
- Die Brandschutznorm VKF 01-15 setzt den Rahmen für den baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutz und bestimmt die geltenden Sicherheitsstandards.
- Die Brandschutzrichtlinie VKF 23-15 «Beförderungsanlagen» konkretisiert die brandschutztechnischen Anforderungen für Aufzüge, Rolltreppen und Fahrsteige
- Die Brandschutzrichtlinie für Baustoffe & Bauteile VKF 13-15 regelt und erklärt die brandschutztechnische Klassierung von Baustoffen und Bauteilen nach VKF und legt fest, welche Feuerwiderstandsklassen nach EN 13501 in der Schweiz zur Anwendung kommen.
Für eine Übersicht über die geltenden Normen empfehlen wir die Webseite des Verbands schweizerischer Aufzugsunternehmen.
Hindernisfreie Mobilität
Der Aufzug als Schlüsselelement
Grenzenlos und sicher unterwegs sein. Aufzüge spielen im Mobilitätsalltag von Menschen eine entscheidende Rolle, denn sie fördern deren Unabhängigkeit, gleichberechtigte Teilhabe und Spontanität.
Als führendes und verantwortungsvolles Aufzugsunternehmen setzen wir uns dafür ein, dass unsere Lösungen für alle Passagiere zugänglich und sicher nutzbar sind – ob mit Beeinträchtigung oder ohne.
Unsere Lösungen für maximale Bewegungsfreiheit
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Angebot an Kabinenausstattungen, damit sich alle Menschen stockwerkübergreifend und sicher im Gebäude bewegen können – komfortabel, stressfrei und ohne Barrieren.
Perfekte Orientierung
Kabinentableaus mit hohen Kontrasten, taktilen Tasten und Sprachansagen zur Unterstützung von Menschen mit Sehbehinderungen.
Mehr Sicherheit
Seitliche Handläufe für zusätzliche Stabilität und Sicherheit während der Aufzugfahrt.
Spiegel zur Unterstützung
Spiegel an Kabinenrückwand zur Unterstützung von Menschen im Rollstuhl beim Verlassen des Aufzugs.
Upgrade des Aufzugs
Aufwertung der Aufzugskabine durch hochwertiges Design und barrierefreie Funktionalität.
Der Bedarf an hindernisfreiem Wohnraum wächst: Bis 2050 wird rund jeder vierte Mensch in der Schweiz über 65 Jahre alt sein*. Viele sind auf barrierefreie Lösungen angewiesen – ebenso ihre Angehörigen. Wer heute hindernisfrei baut, spricht eine wachsende Zielgruppe an und macht seine Immobilie zukunftsfähig.
Nese Gülec, Member of the Executive Board - Director New Installation & Fulfillment
Möchten Sie mehr über diese und weitere Lösungen erfahren? Werfen Sie einen Blick in unsere Broschüre oder lassen Sie sich von uns persönlich beraten.
* Bundesamt für Statistik BFS. Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz und der Kantone 2025–2055 (aufgerufen 16.07.2025).